BGH entscheidet über Auskunftspflicht von Youtube über Nutzer
Bild: Youtube (Martin BUREAU AFP)
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) darüber, welche Informationen das Videoportal Youtube über seine Nutzer herausgeben muss. Hintergrund ist ein Streit mit dem Filmverwerter Constantin. Dieser verlangt von dem Videoportal umfassende Auskunft über Nutzer, die illegal Filme hochgeladen haben. (Az. I ZR 153/17)
Konkret geht es darum, ob Youtube E-Mail-Adresse, Telefonnummer und IP-Adresse herausgeben muss. Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage des Filmverwerters ab, das Oberlandesgericht urteilte im Berufungsverfahren, dass Youtube die E-Mail-Adressen herausgeben muss. Der BGH legte die Sache dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor. Dieser entschied, dass Youtube grundsätzlich nur die Postadresse herausgeben muss. Mitgliedstaaten könnten Rechteinhabern aber weitergehende Ansprüche einräumen. Der BGH ist bei seiner Entscheidung an die Vorgaben aus Luxemburg gebunden.
smb/jm
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